Wir stellen für den Zia Kongress in begrenztem Umfang Reisekostenzuschüsse („Travel Grants“) zur Verfügung. Diese sollen eine Teilnahme für Personen ermöglichen, die nachweislich nicht über ausreichende eigene finanzielle Mittel verfügen, um die Anreise vollständig selbst zu finanzieren, und die keine oder keine ausreichenden Mittel von ihrer Organisation/Institution oder von Dritten erhalten.
Als mittellos im Sinne dieses Programms gelten Antragstellende, denen unter Berücksichtigung ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie vorhandener Unterstützungsmöglichkeiten die Finanzierung der notwendigen Reisekosten nicht zumutbar ist.
Ein Travel Grant ist kein allgemeiner Zuschuss für alle Anreisenden, sondern richtet sich ausschließlich an entsprechend bedürftige Teilnehmende.
Die Förderung beträgt maximal 150,00 EUR pro Person und erfolgt ausschließlich als Erstattung der tatsächlich entstandenen, erforderlichen und nachgewiesenen Reisekosten.
Kein Rechtsanspruch Die Gewährung eines Reisekostenzuschusses erfolgt freiwillig und im Rahmen der verfügbaren Mittel. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Bewilligung, auch nicht bei Vorliegen der genannten Voraussetzungen.
Voraussetzungen und Antrag Für die Antragstellung sind folgende Angaben erforderlich:
Mit der Antragstellung versichern Sie, dass:
gewährt werden.
Wir behalten uns vor, zur Prüfung der Mittellosigkeit geeignete Nachweise anzufordern (z. B. Eigenerklärung, Einkommensnachweise, Ablehnungsbescheide anderer Förderstellen oder vergleichbare Unterlagen).
Abrechnung und Nachweise
Entscheidung Ob ein Travel Grant gewährt wird, teilen wir Ihnen per E-Mail mit. Die Entscheidung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der individuellen Bedürftigkeit sowie der verfügbaren Mittel. Aufgrund des Antragsaufkommens kann die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen.